Zulassungsvoraussetzungen HR-Fachmann/ -frau
HR-Fachmann/-frau Zulassungsvoraussetzungen - Ihr Weg zum eidgenössischen Fachausweis
Sie möchten HR-Fachmann oder HR-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis werden und fragen sich, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen? Die Zulassungsbedingungen für die eidgenössische Berufsprüfung sind klar definiert und basieren auf der offiziellen Prüfungsordnung des Schweizerischen Trägervereins für Berufs- und höhere Fachprüfungen in Human Resources (HRSE). In diesem umfassenden Guide erfahren Sie alles, was Sie über die Zulassungsvoraussetzungen wissen müssen - von den erforderlichen Abschlüssen über die Berufserfahrung bis hin zur Prüfungsstruktur.
Die gute Nachricht vorweg: Mit der richtigen Vorbereitung und Planung ist der Weg zum HR-Fachausweis für die meisten Berufstätigen mit HR-Hintergrund gut machbar. SIMAKOM begleitet Sie dabei mit praxisnaher Weiterbildung und bereitet Sie optimal auf die eidgenössische Prüfung vor.
Was ist der HR-Fachausweis und warum ist er so wertvoll?
Der HR-Fachausweis ist ein eidgenössisch anerkannter Berufsabschluss auf Stufe der höheren Berufsbildung. Er bestätigt Ihre umfassende Fachkompetenz im Human Resource Management und ist in der Schweiz das wichtigste Qualitätsmerkmal für HR-Fachleute unterhalb der Führungsebene. Die Berufsprüfung wird vom HRSE durchgeführt und geniesst bei Arbeitgebern in allen Branchen höchste Anerkennung.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsprüfung erhalten Sie das Recht, den geschützten Titel «HR-Fachmann/HR-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis» zu führen. Dieser Titel signalisiert Arbeitgebern, dass Sie über fundiertes Fachwissen und praktische Erfahrung verfügen - eine Kombination, die auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt ist.
Die Prüfungsordnung wurde ursprünglich am 9. März 2015 erlassen und seither zweimal aktualisiert (2017 und 2022). Sie stellt sicher, dass die Anforderungen an HR-Fachleute den aktuellen Bedürfnissen der Wirtschaft entsprechen und die Qualität des Abschlusses langfristig gesichert bleibt
Übersicht der Zulassungsvoraussetzungen
Um zur eidgenössischen Berufsprüfung für HR-Fachleute zugelassen zu werden, müssen Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Anerkannter Grundbildungsabschluss
Die Basis für die Zulassung bildet ein anerkannter Abschluss auf Sekundarstufe II. Folgende Abschlüsse werden akzeptiert:
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) - der häufigste Zugangsweg
- Gymnasiale Maturität - klassisches Gymnasium
- Fachmaturität - berufsfeldspezifische Matura
- Fachmittelschulausweis - Abschluss einer Fachmittelschule
- Gleichwertiger Abschluss - ausländische Diplome nach Anerkennung
Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Abschluss anerkannt wird, empfehlen wir eine frühzeitige Abklärung bei der HRSE. Gerade bei ausländischen Abschlüssen kann die Anerkennung einige Zeit in Anspruch nehmen.
2. Zertifikatsprüfung Personalassistent/in
Eine zwingende Voraussetzung ist der Nachweis der bestandenen Zertifikatsprüfung als Personalassistent/in. Diese Prüfung bestätigt Ihr HR-Grundlagenwissen und bildet die Basis für die weiterführende Qualifikation zum HR-Fachmann oder zur HR-Fachfrau.
Die Zertifikatsprüfung Personalassistent/in umfasst folgende Themenbereiche: Grundlagen des Personalwesens, Arbeitsrecht, Sozialversicherungen, Lohnwesen und Personaladministration. Der Vorbereitungskurs dauert in der Regel 3-4 Monate und kann berufsbegleitend absolviert werden.
Falls Sie die Zertifikatsprüfung noch nicht abgelegt haben, bietet SIMAKOM auch hierfür entsprechende Vorbereitungskurse an. So können Sie beide Stufen optimal aufeinander abgestimmt absolvieren.
3. Berufserfahrung nach Grundbildung
Der praktische Erfahrungshintergrund ist entscheidend für die Zulassung. Die Anforderungen variieren je nach gewählter Fachrichtung (SIMAKOM bietet ausschliesslich die Fachrichtung A an:
| Fachrichtung | Berufspraxis total | Davon Spezialpraxis |
| A: Betriebliches HR-Management | 4 Jahre nach EFZ | Mind. 2 Jahre HR-Praxis |
| B: Öffentliche Personalvermittlung | 4 Jahre nach EFZ | Mind. 2 Jahre AVIG-Vollzug |
| C: Private Personalvermittlung | 4 Jahre nach EFZ | Mind. 2 J. HR + 1 J. Vermittlung |
Wichtig: Die gesamte Berufspraxis muss nach Erlangung des Grundbildungsabschlusses (EFZ oder gleichwertig) erworben worden sein. Praktika oder Arbeitserfahrung während der Lehre zählen nicht. Bei Teilzeitarbeit wird die Erfahrung auf Vollzeitäquivalent umgerechnet - 80% während 5 Jahren entspricht beispielsweise 4 Jahren Vollzeit.
Die drei Fachrichtungen im Detail
Die Berufsprüfung wird in drei verschiedenen Fachrichtungen angeboten. Die Wahl der Fachrichtung hängt von Ihrer beruflichen Tätigkeit und Ihren Karrierezielen ab.
Fachrichtung A: Betriebliches Human Resource Management
Dies ist die mit Abstand häufigste gewählte Fachrichtung und richtet sich an HR-Fachleute, die in Unternehmen oder Organisationen der Privatwirtschaft oder der öffentlichen Verwaltung tätig sind. Als HR-Fachperson in dieser Fachrichtung übernehmen Sie vielfältige Aufgaben:
- Beratung von Vorgesetzten bei der Personalgewinnung und Steuerung des Rekrutierungsprozesses
- Professionelle Beratung in allen HR-relevanten Fragen wie Arbeitszeitmodelle, Sozialversicherungen und Arbeitsrecht
- Unterstützung bei Konfliktlösungen zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten
- Planung und Durchführung des Zielvereinbarungs- und Beurteilungsprozesses
- Ermittlung des Entwicklungsbedarfs und Ableitung von Personalentwicklungsmassnahmen
- Beratung bei Lohn- und Honorierungsfragen aus unternehmensweiter Sicht
- Professionelle Umsetzung von Trennungsprozessen bei Kündigungen und Pensionierungen
- Leitung kleinerer bis mittlerer Projekte im HR-Fachgebiet
Für diese Fachrichtung benötigen Sie mindestens 2 Jahre HR-Praxis innerhalb der 4 Jahre Berufserfahrung. Die HR-Praxis muss gemäss Berufsbild Ziff. 1.2 der Prüfungsordnung nachgewiesen werden.
Fachrichtung B: Öffentliche Personalvermittlung und -beratung (wird nicht von SIMAKOM angeboten)
Diese Fachrichtung ist speziell für Mitarbeitende in Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) konzipiert. Wenn Sie im AVIG-Vollzug tätig sind und Stellensuchende bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt beraten, ist dies Ihre Fachrichtung.
Die Praxisanforderung umfasst mindestens 2 Jahre Erfahrung im AVIG-Vollzug. Die Arbeit in einem RAV oder einer vergleichbaren Institution des öffentlichen Arbeitsvermittlungssystems wird anerkannt.
Fachrichtung C: Private Personalvermittlung und -verleih (wird nicht von SIMAKOM angeboten)
Fachleute in Personalberatungen, Temporärbüros, Executive-Search-Firmen und Headhunting-Agenturen wählen diese Fachrichtung. Die Anforderungen sind hier etwas komplexer:
- Mindestens 2 Jahre HR-Praxis gemäss Berufsbild Ziff. 1.2, 1.3 oder 1.4
- Davon mindestens 1 Jahr spezifische Praxis in der privaten Personalvermittlung und/oder im Personalverleih
Diese Kombination stellt sicher, dass Sie sowohl über breites HR-Wissen als auch über spezifische Kenntnisse der Personalvermittlungsbranche verfügen.
Die eidgenössische Berufsprüfung - Ablauf und Struktur
Die Berufsprüfung für HR-Fachleute findet einmal jährlich statt. Der schriftliche Teil wird jeweils im September durchgeführt, der mündliche Teil im Oktober. Die Prüfung kann in einer der drei Landessprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden.
Prüfungsstruktur und Prüfungsteile
Die Berufsprüfung gliedert sich in drei Hauptteile mit unterschiedlicher Gewichtung:
| Prüfungsteil | Form | Dauer | Gewichtung |
| 1. Generalistenwissen HR | Schriftlich | 180 Min. | 1 |
| 2a. Integrierte Fallstudie | Schriftlich | 210 Min. | 1 |
| 2b. Präsentation/Fachgespräch | Mündlich | 80 Min. | 1 |
| 3a. Mini-Cases | Mündlich | 30 Min. | 1 |
| 3b. Reflexion Gesprächssituation | Mündlich | 40 Min. | 1 |
Prüfungsteil 1 überprüft das Grundlagenwissen aller HR-Fachleute unabhängig von der Fachrichtung. Die Prüfungsteile 2 und 3 orientieren sich an den zentralen Prozessen der jeweiligen Fachrichtung und prüfen die praktische Anwendungskompetenz.
Bestehensregeln
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
- Die Gesamtnote der Berufsprüfung beträgt mindestens 4.0
- Die Note des Prüfungsteils 1 (Generalistenwissen HR) beträgt mindestens 4.0
- Höchstens zwei Positionsnoten liegen unter 4.0
Die Notenskala reicht von 6 (beste Note) bis 1 (schlechteste Note). Noten ab 4.0 bezeichnen genügende Leistungen. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zweimal wiederholt werden.
Prüfungsgebühren und Anmeldung
Die Prüfungsgebühr beträgt aktuell CHF 1'500 und wird direkt an die HRSE entrichtet. Diese Gebühr ist unabhängig von den Kosten für Vorbereitungskurse und deckt die gesamte Prüfungsdurchführung ab.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über die Website der HRSE. Die Anmeldefrist liegt typischerweise im Frühsommer für die Prüfung im Herbst desselben Jahres. Wir empfehlen, die Zulassungsvoraussetzungen frühzeitig prüfen zu lassen, um genügend Zeit für allfällige Ergänzungen zu haben.
Vorbereitung auf die Berufsprüfung bei SIMAKOM
SIMAKOM bietet den HR-Fachmann-Lehrgang im bewährten Dual-Learning-Modell an. Diese innovative Kombination aus virtuellem Unterricht und physischem Präsenzunterricht ermöglicht Ihnen maximale Flexibilität bei gleichzeitig intensiver persönlicher Betreuung.
Ihre Vorteile bei SIMAKOM
- Praxiserfahrene Fachdozierende direkt aus der Wirtschaft
- Konsequente Vorbereitung auf die eidgenössischen Prüfungen
- Innovative Lehr- und Lernsysteme
- Überdurchschnittliche Erfolgsquoten
- Standorte: Luzern, Sursee, Zofingen, Rotkreuz
- Persönliche Betreuung während des gesamten Lehrgangs
FAQ
Häufige Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen
Sie benötigen einen anerkannten Grundbildungsabschluss (EFZ, Matura oder gleichwertig), die bestandene Zertifikatsprüfung Personalassistent/in sowie mindestens 4 Jahre Berufspraxis nach dem Grundbildungsabschluss, davon mindestens 2 Jahre im HR-Bereich (bei Fachrichtung A).
Ja, sofern Sie einen gleichwertigen Abschluss vorweisen können. Akzeptiert werden gymnasiale Maturität, Fachmaturität, Fachmittelschulausweis oder anerkannte ausländische Abschlüsse. Die definitive Entscheidung über die Zulassung trifft die HRSE als Prüfungsträgerin.
Bei Fachrichtung A benötigen Sie mindestens 2 Jahre HR-Praxis innerhalb der insgesamt 4 Jahre Berufserfahrung. Die HR-Praxis muss in einer Funktion gemäss Berufsbild erworben worden sein. Teilzeitarbeit wird auf Vollzeitäquivalent umgerechnet.
Die Wahl hängt von Ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit ab. Die grosse Mehrheit der Kandidat/innen wählt Fachrichtung A (Betriebliches HR-Management), da sie in HR-Abteilungen von Unternehmen arbeiten. Fachrichtung B ist für RAV-Mitarbeitende, Fachrichtung C für Personalvermittler/innen und Temporärbüro-Angestellte. SIMAKOM bietet ausschliesslich Fachrichtung A an.
Die eidgenössische Berufsprüfung findet jährlich statt. Der schriftliche Teil wird im September durchgeführt, der mündliche Teil im Oktober. Die Anmeldefrist liegt typischerweise im Frühsommer.
Bei Nichtbestehen können Sie die Prüfung zweimal wiederholen. Wichtig: Auch wenn Sie nicht bestehen, haben Sie Anspruch auf die Bundesbeiträge für die Kurskosten, sofern Sie an der Prüfung teilgenommen haben.
Der Vorbereitungslehrgang bei SIMAKOM dauert in der Regel 12-14 Monate berufsbegleitend. Wir empfehlen, die Vorbereitung so zu planen, dass Sie kurz vor der Prüfung abschliessen und das Gelernte noch frisch ist.