Kosten & Finazierung HR-Fachmann/ -frau
HR-Fachmann/-frau Kosten und Finanzierung - Ihre Investition in die Zukunft
Was kostet die Weiterbildung zum HR-Fachmann oder zur HR-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis? Diese Frage beschäftigt viele Interessierte - und die Antwort ist erfreulich: Dank der Bundesbeiträge (Subjektfinanzierung) erhalten Sie bis zu 50% der Kurskosten zurück. Bei Gesamtkosten von rund CHF 10’380 reduziert sich Ihre effektive Investition auf CHF 5'190. In diesem umfassenden Guide erfahren Sie alles über Kosten, Bundesbeiträge und weitere Finanzierungsmöglichkeiten.
SIMAKOM legt grossen Wert auf Transparenz bei den Kosten. Wir informieren Sie detailliert über alle Ausgaben, die auf Sie zukommen, und zeigen Ihnen, wie Sie die verschiedenen Fördermöglichkeiten optimal nutzen können.
Kostenübersicht HR-Fachausweis im Detail
Die Gesamtkosten für die Weiterbildung zum HR-Fachmann oder zur HR-Fachfrau setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Hier finden Sie eine detaillierte Aufstellung:
Lehrgangskosten
Die Kursgebühren für den Vorbereitungslehrgang variieren je nach Anbieter und Kursmodell. Bei SIMAKOM profitieren Sie von einem umfassenden Paket, das keine versteckten Kosten enthält:
| Kostenposition | Betrag CHF | Hinweis |
| Lehrgangsgebühr SIMAKOM | 10'380 | |
| Lehrmittel & Unterlagen | inkl. | Im Preis inbegriffen |
| Prüfungssimulationen | inkl. | Teil des Lehrgangs |
| Online-Lernplattform | inkl. | Zugang während gesamter Dauer |
| Persönliche Betreuung | inkl. | Dozierende und Administration |
Prüfungsgebühren
Zusätzlich zu den Lehrgangskosten fallen Gebühren für die eidgenössische Prüfung an, die direkt an den Prüfungsträger HRSE zu entrichten sind:
| Position | Betrag CHF | Zahlbar an |
| Prüfungsgebühr | 1'500 | Direkt an HRSE |
Gesamtkosten vor und nach Bundesbeitrag
Hier sehen Sie, wie sich Ihre effektiven Kosten durch die Bundesbeiträge reduzieren:
| Position | Betrag CHF |
| Lehrgangskosten SIMAKOM (Beispiel) | 10'380 |
| Prüfungsgebühr HRSE | 1'500 |
| Gesamtkosten brutto | 11'880 |
| Abzüglich Bundesbeitrag (50% auf Kurskosten) | - 5'190 |
| Ihre effektiven Kosten | 6'690 |
Die Prüfungsgebühr von CHF 1'500 ist zwar nicht bundesbeitragsberechtigt, kann aber vollständig von den Steuern abgezogen werden.
Bundesbeiträge - So sichern Sie sich 50% Rückerstattung
Seit dem 1. Januar 2018 unterstützt der Bund Absolventinnen und Absolventen von Vorbereitungskursen auf eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen mit direkten Beiträgen. Diese sogenannte Subjektfinanzierung ist ein Meilenstein in der Schweizer Bildungspolitik und macht Weiterbildung deutlich erschwinglicher.
Was sind Bundesbeiträge?
Die Bundesbeiträge sind direkte Zahlungen des Bundes an Personen, die einen Vorbereitungskurs auf eine eidgenössische Prüfung absolviert haben. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) administriert diese Beiträge und zahlt sie nach Absolvierung der Prüfung direkt an die Absolvent/innen aus.
Höhe der Bundesbeiträge
- Berufsprüfung (Fachausweis): 50% der anrechenbaren Kurskosten, maximal CHF 9'500
- Höhere Fachprüfung (Diplom): 50% der anrechenbaren Kurskosten, maximal CHF 10'500
Für den HR-Fachausweis bedeutet dies: Bei Kurskosten von CHF 10'380 erhalten Sie CHF 5'190 zurück. Selbst bei höheren Kurskosten ist der Beitrag auf maximal CHF 9'500 begrenzt.
Wer hat Anspruch auf Bundesbeiträge?
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Wohnsitz in der Schweiz zum Zeitpunkt der Auszahlung
- Absolvierung eines anerkannten Vorbereitungskurses
- Teilnahme an der eidgenössischen Prüfung (Bestehen nicht erforderlich!)
- Einreichung eines vollständigen Antrags beim SBFI
Wichtig: Sie müssen die Prüfung nicht bestehen, um den Bundesbeitrag zu erhalten. Allein die Teilnahme an der Prüfung berechtigt zur Rückerstattung. Dies nimmt den finanziellen Druck und ermöglicht Ihnen, sich voll auf Ihre Vorbereitung zu konzentrieren.
Schritt-für-Schritt zum Bundesbeitrag
So gehen Sie vor, um Ihren Bundesbeitrag zu erhalten:
- Schritt 1: Melden Sie sich für den Vorbereitungslehrgang bei SIMAKOM an
- Schritt 2: Absolvieren Sie den Lehrgang und bezahlen Sie die Kursgebühren
- Schritt 3: Melden Sie sich zur eidgenössischen Prüfung an und nehmen Sie daran teil
- Schritt 4: Nach der Prüfung reichen Sie Ihren Antrag online beim SBFI ein
- Schritt 5: Laden Sie die Zahlungsbelege und die Prüfungsbestätigung hoch
- Schritt 6: Der Bundesbeitrag wird anschliessend auf Ihr Konto überwiesen
SIMAKOM stellt Ihnen alle notwendigen Unterlagen und Zahlungsbelege zur Verfügung, damit Sie Ihren Antrag unkompliziert einreichen können.
Zeitpunkt der Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen beim SBFI. In der Regel dauert die Bearbeitung 4-6 Wochen. Planen Sie diese Zeitspanne ein, wenn Sie auf die Rückerstattung angewiesen sind.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Neben den Bundesbeiträgen gibt es weitere Möglichkeiten, die Kosten für Ihre Weiterbildung zu reduzieren oder zu finanzieren.
Arbeitgeberbeteiligung
Viele Arbeitgeber erkennen den Wert von Weiterbildungen und beteiligen sich an den Kosten ihrer Mitarbeitenden. Gängige Modelle sind:
- Volle Kostenübernahme: Der Arbeitgeber übernimmt sämtliche Kosten
- Teilweise Kostenübernahme: Beteiligung von 25-75% der Kosten
- Darlehen: Der Arbeitgeber gewährt ein zinsloses Darlehen
- Bezahlte Lernzeit: Freistellung für Unterricht oder Prüfungsvorbereitung
- Bildungsurlaub: Zusätzliche freie Tage für die Weiterbildung
Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Vorgesetzten oder der HR-Abteilung über eine mögliche Unterstützung. Argumentieren Sie mit dem Nutzen für das Unternehmen: Bessere Fachkenntnisse, höhere Mitarbeiterbindung und Imagegewinn als attraktiver Arbeitgeber.
Ratenzahlung bei SIMAKOM
SIMAKOM bietet flexible Zahlungsmodelle an, um die finanzielle Belastung über die Lehrgangszeit zu verteilen. Die Kursgebühren können in monatlichen Raten (12 Raten à CHF 865)bezahlt werden, sodass keine grossen Einmalzahlungen anfallen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Weiterbildungskosten sind in der Schweiz als Berufsauslagen steuerlich absetzbar. Sie können folgende Positionen in Ihrer Steuererklärung geltend machen:
- Kursgebühren (abzüglich erhaltener Bundesbeiträge)
- Prüfungsgebühren
- Lehrmittel und Fachliteratur
- Reisekosten zum Unterricht
- Übernachtungskosten (falls notwendig)
Je nach Kanton und persönlichem Steuersatz können Sie zusätzlich 15-30% der verbleibenden Kosten sparen. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf und konsultieren Sie bei Fragen Ihre Steuerbehörde oder einen Steuerberater.
Kantonale Stipendien und Bildungsdarlehen
In einigen Kantonen gibt es zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten für Weiterbildungen:
- Stipendien: Nicht rückzahlbare Beiträge für Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln
- Bildungsdarlehen: Zinsgünstige Darlehen mit flexiblen Rückzahlungsbedingungen
- Ausbildungsbeiträge: Kantonsspezifische Förderprogramme
Informieren Sie sich bei Ihrer kantonalen Stipendienstelle über mögliche Angebote. Die Antragsfristen variieren je nach Kanton, daher ist eine frühzeitige Abklärung empfehlenswert.
Return on Investment - Lohnt sich die Investition?
Die Weiterbildung zum HR-Fachmann oder zur HR-Fachfrau ist eine Investition mit nachweisbar hoher Rendite. Betrachten wir die Zahlen:
Kostenrechnung
| Position | Betrag CHF |
| Effektive Kosten nach Bundesbeitrag | ca. 6'690 |
| Steuerersparnis (geschätzt, 20%) | ca. -1'338 |
| Netto-Investition | ca. 5'350 |
Lohnsteigerung nach Abschluss
Nach dem Erwerb des HR-Fachausweises steigt Ihr Lohn typischerweise um CHF 10'000 bis 15'000 pro Jahr. Das bedeutet:
- Amortisationszeit: Bereits nach 4-6 Monaten haben Sie Ihre Investition zurückverdient
- Jährlicher Mehrwert: Ab dem zweiten Jahr profitieren Sie vollständig von der Lohnsteigerung
- Langfristiger Effekt: Über ein Berufsleben von 30 Jahren summiert sich der Mehrverdienst auf CHF 300'000 bis 450'000
Dazu kommen immaterielle Vorteile wie bessere Karrierechancen, höhere Arbeitsplatzsicherheit und grössere berufliche Zufriedenheit.
SIMAKOM Preise und Leistungen im Detail
Bei SIMAKOM erhalten Sie ein umfassendes Leistungspaket zu transparenten Preisen:
- Dual-Learning-Modell: Perfekte Kombination aus virtuellem und Präsenzunterricht
- Praxiserfahrene Dozent/innen: Fachleute direkt aus der Wirtschaft
- Alle Lehrmittel inklusive: Keine versteckten Zusatzkosten
- Prüfungssimulationen: Intensive Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung
- Persönliche Betreuung: Individuelle Unterstützung während des gesamten Lehrgangs
- Zentrale Standorte: Luzern, Sursee, Zofingen, Rotkreuz
- Überdurchschnittliche Erfolgsquoten: Qualität, die sich auszahlt
Kontaktieren Sie uns für ein detailliertes Angebot und eine persönliche Beratung zu den Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten.
FAQ
Häufige Fragen zu Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten liegen bei CHF 11'880 (Lehrgang + Prüfung). Nach Abzug der Bundesbeiträge (50% auf Kurskosten) belaufen sich Ihre effektiven Kosten auf ca. CHF 6'690 Mit steuerlicher Absetzbarkeit reduziert sich die Netto-Investition weiter auf ca. CHF 5'350.
Nach Teilnahme an der eidgenössischen Prüfung stellen Sie online einen Antrag beim SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation). Sie laden die Zahlungsbelege und die Prüfungsbestätigung hoch. Die Auszahlung erfolgt direkt auf Ihr Konto, unabhängig vom Prüfungsergebnis - auch bei Nichtbestehen.
Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen beim SBFI. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4-6 Wochen nach der Prüfung. Planen Sie entsprechend, falls Sie auf die Rückerstattung angewiesen sind.
Ja, Weiterbildungskosten sind in der Schweiz als Berufsauslagen steuerlich absetzbar. Sie können Kursgebühren (abzüglich Bundesbeiträge), Prüfungsgebühren, Lehrmittel und Reisekosten geltend machen. Die Steuerersparnis beträgt je nach Kanton und Einkommen 15-30% der abzugsfähigen Kosten.
Ja, SIMAKOM bietet flexible Zahlungsmodelle mit monatlichen Raten an. So verteilt sich die finanzielle Belastung über die Lehrgangszeit. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Lösung, die auf Ihre finanzielle Situation zugeschnitten ist.
Viele Arbeitgeber unterstützen Weiterbildungen ihrer Mitarbeitenden. Fragen Sie frühzeitig bei Ihrem Vorgesetzten oder der HR-Abteilung nach. Gängige Modelle sind volle oder teilweise Kostenübernahme, bezahlte Lernzeit oder Bildungsurlaub.